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   BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97   

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https://dejure.org/1998,1232
BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97 (https://dejure.org/1998,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 C 22.97 (https://dejure.org/1998,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 C 22.97 (https://dejure.org/1998,1232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Beförderung - Schadenersatzanspruch eines Beamten - Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen - Dienstherr

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 3
    Beamtenrecht - Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2981 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 542
  • DVBl 1999, 940 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97
    Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung kann ein Beamter nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken nicht verlangen, wenn er mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen das von ihm als rechtswidrig beanstandete Verhalten seines Dienstherrn, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nebst vorgeschaltetem Verwaltungsverfahren, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (im Anschluß an das Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Das hat der beschließende Senat für Schadenersatzansprüche eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 (NJW 1998, 3288 f. ) im einzelnen dargelegt.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 (a.a.O. S. 3289) dargelegt hat, darf die - auch wiederholte - Inanspruchnahme von Rechtsschutz als solche bei künftigen Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen nicht zum Nachteil des Beamten bewertet werden.

    Nimmt ein Beamter von ihm eine für rechtswidrig gehaltene Benachteiligung hin, muß er das in einem späteren Schadenersatzprozeß gegen sich gelten lassen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 , a.a.O. S. 3289).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 31.94

    Mangel des berufungsgerichtlichen Verfahrens als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97
    BVerwG 2 C 22.97 OVG 4 B 31.94.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB tritt die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht ein, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 - m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2 ).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Dies entspricht hinsichtlich des von einem Beamten wegen unterbliebener Beförderung geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 , vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 38.98 - DVBl 2000, 1128 = DÖV 2000, 602).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 2 C 22.97 -, ZBR 1999, 199 = DÖD 1999, 209 = juris, Rn. 18, 19, und Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 -, DÖD 2002, 250 = juris, Rn. 12, 13; siehe auch VG Kassel, Urteil vom 17. Januar 2013- 1 K 58/11.KS -, juris, Rn. 38.
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